
Die kaufmännische Geschäftsführung
Auch nach der Inbetriebnahme des Windparks können Betreibergesellschaften auf unsere Unterstützung zählen.
Wir kümmern uns um alle kaufmännischen Angelegenheiten:
- Buchführung
- Umsatzsteuervoranmeldung
- Abwicklung von Versicherungsfällen
- Abrechnung der Stromeinspeisevergütung und der Pachten
- Zahlungsverkehr, einschließlich Pachtzahlungen an Grundstückseigentümer und Steuerzahlungen
- Vertragsgestaltung
- Ansprechpartner für Behörden, Banken, Finanzamt, Steuerberater, Energieversorger und Versicherungsgesellschaften
- Vorbereitung von Jahresabschlüssen und Weiterleitung an den Steuerberater zur Prüfung der Jahresabschlüsse und Erstellung der Steuererklärungen
- Die Organisation, Durchführung und Protokollierung der ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen sowie der Beiratssitzungen
- Berichtswesen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Überwachung von Liquidität und Finanzierung
- Erfüllung aller übrigen Aufgaben, die sich aus einer ordentlichen und den kaufmännischen Grundsätzen entsprechenden Geschäftsführung ergeben
Vor allem geht es bei der Betriebsführung auch immer um die Optimierung des finanziellen Ertrags der Windparkanlagen.